Das Verkehrsrecht umfasst die Teilbereiche der Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren sowie des Verkehrszivilrechts. So betreffen Geschwindigkeitsüberschreitungen, Abstandsunterschreitungen oder Trunkenheitsfahrten den Bereich des Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrechts, während die Schadensregulierung dem Verkehrszivilrecht zuzurechnen ist.
In Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren droht häufig ein Fahrverbot oder sogar der Entzug der Fahrerlaubnis, was nicht selten existenzgefährdend sein kann. Gerade Geschwindigkeitsmessungen sind oft fehlerhaft, weil technische Vorgaben nicht eingehalten worden sind. Rechtsanwalt Böhlmann ist mit den verschiedenen Messverfahren vertraut und kann Sie daher fundiert zu den Erfolgsaussichten der einzelnen Rechtsmittel beraten.
Im Falle eines Verkehrsunfalls stehen Ihnen möglicherweise umfangreiche Schmerzensgeld- oder Schadensersatzansprüche zu. Rechtsanwalt Böhlmann hilft Ihnen, diese Ansprüche gegenüber den gegnerischen Haftpflichtversicherungen durchzusetzen.