Das Strafrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen dem Staat und den seiner Hoheitsgewalt unterstellten Einzelpersonen. Im Rahmen eines Strafverfahrens kann der Staat massiv in die Freiheitsrechte eines Bürgers eingreifen. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft können Wohnungen durchsucht oder Gegenstände beschlagnahmt werden. Die Anordnung der Untersuchungshaft stellt sicherlich den schwerwiegendsten Eingriff in die Freiheitsrechte des Betroffenen dar. Durch die bereits mit einem Ermittlungsverfahren einhergehende Stigmatisierung drohen oft weitere Nachteile. Deshalb ist es in Strafverfahren besonders wichtig, schon frühzeitig anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Generell empfehlen wir unseren Mandanten, gegenüber der Polizei keine Angaben zur Sache zu machen, bevor sie einen Anwalt zu Rate gezogen haben. Auch im Falle Ihrer Verhaftung darf das Recht, einen Anwalt zu konsultieren, nicht beschränkt werden.
Rechtsanwalt Böhlmann vertritt seit Jahren erfolgreich Mandanten aus Politik und Wirtschaft ebenso wie Privatpersonen in strafrechtlichen Angelegenheiten.
In dringenden Notfällen, z.B. im Falle einer Verhaftung oder Durchsuchung, steht Ihnen Rechtsanwalt Böhlmann auch unter folgender Notrufnummer zur Verfügung:
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