Arbeitsrecht

Im Arbeitsrecht werden im Wesentlichen die Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern und Arbeitgebern geregelt. Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben, geht es nicht selten um Ihre Existenz. Oft kündigt ein Arbeitgeber jedoch zu Unrecht oder unter Missachtung der Fristen, was zur Unwirksamkeit der Kündigung führen kann.

Wir beraten bzw. vertreten daher Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu Fragen rund um Kündigung und Abmahnung ebenso wie zu Fragen hinsichtlich etwaiger Urlaubsansprüche, ausstehender Lohn- bzw. Gehaltszahlungen oder der Erteilung ordnungsgemäßer Zeugnisse.

Für Ihr Recht kämpfen wir durch alle Instanzen bis hin zum Bundesarbeitsgericht.

Bitte beachten Sie unbedingt, dass gemäß § 4 des Kündigungsschutzgesetzes innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung Klage beim Arbeitsgericht erhoben werden muss, wenn ein Arbeitnehmer geltend machen möchte, dass eine Kündigung sozial ungerechtfertigt oder aus anderen Gründen rechtsunwirksam ist.